Einführung: Assistenzhunde – Gesetzliche Regelung in Österreich
In Österreich sind Assistenzhunde seit 2015 gesetzlich im Bundesbehindertengesetz (§ 39a) geregelt. Ziel dieser Regelung ist es, Menschen mit Behinderungen durch speziell ausgebildete Hunde mehr Selbstständigkeit und gesellschaftliche Teilhabe zu ermöglichen. Assistenzhunde sind offiziell anerkannte Hilfsmittel, vergleichbar mit einem Rollstuhl oder einem Blindenstock. Voraussetzung für die offizielle Anerkennung eines Assistenzhundes ist unter anderem, dass die betroffene Person einen Grad der Behinderung von mindestens 50 % aufweist.
Der Hund muss eine standardisierte Ausbildung absolvieren und eine offizielle Prüfung bestehen. Zuständig für Prüfung und Eintragung ist die Prüf- und Koordinierungsstelle Assistenzhunde am Messerli Forschungsinstitut der Veterinärmedizinischen Universität Wien. Nach erfolgreicher Zertifizierung wird der Hund im Behindertenpass eingetragen. Damit sind besondere Rechte verbunden – etwa der freie Zugang zu öffentlichen Orten, Ausnahmen von der Maulkorbpflicht und in vielen Fällen eine Befreiung von der Hundesteuer. Diese gesetzliche Regelung stellt sicher, dass sowohl die Qualität der Ausbildung als auch der Schutz von Mensch und Tier gewährleistet ist.
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