Assistenzhunde

In Österreich sind Assistenzhunde seit dem 1. Jänner 2015 gesetzlich im Bundesbehindertengesetz (§ 39a) geregelt. Sie unterstützen Menschen mit Behinderungen im Alltag und ermöglichen ihnen mehr Selbstständigkeit und Teilhabe.

Es gibt drei offiziell anerkannte Kategorien:

  • Blindenführhunde: für blinde oder stark sehbehinderte Personen. 

  • Servicehunde: für Menschen mit körperlichen Einschränkungen, z. B. Mobilitätsbeeinträchtigungen.

  • Signalhunde: für Personen mit Hörbehinderungen oder chronischen Erkrankungen wie Epilepsie oder Diabetes.

Die Ausbildung und Prüfung dieser Hunde erfolgt durch die Prüf- und Koordinierungsstelle Assistenzhunde am Messerli Forschungsinstitut der Veterinärmedizinischen Universität Wien. Nach erfolgreicher Prüfung werden Assistenzhunde im Behindertenpass eingetragen.

Rechtlich genießen Assistenzhunde besondere Privilegien: Sie dürfen öffentliche Gebäude, Verkehrsmittel und Geschäfte betreten und sind von der Maulkorb- und Leinenpflicht befreit. In vielen Gemeinden sind sie zudem von der Hundesteuer ausgenommen.

Diese Regelungen tragen dazu bei, die Inklusion von Menschen mit Behinderungen zu fördern und ihnen ein selbstbestimmteres Leben zu ermöglichen.